Hallo,
ich habe schon die Suchfunktion genutzt, bin mit den Ergebnissen aber nicht wirklich weitergekommen.
Ich habe eine Zivilakte vorliegen, in der ein Mahnverfahren vorweg lief und ein VB erlassen wurde. Gegen diesen wurde Einspruch eingelegt und daraufhin hat der Kläger beim Prozessgericht Klage eingereicht. In dem Klageverfahren wurde die Forderung dann von der Beklagtenseite anerkannt und das Verfahren ohne eine Kostengrundentscheidung beendet.
Die Klägerseite beantragt nun "die Aufnahme der inzwischen seit dem Mahnbescheid angefallenen Verfahrenskosten in den VB". Ein Kostenfestsetzungsverfahren ist ausdrücklich nicht gewünscht.
Mir stellen sich hier gleich mehrere Fragen:
a) Kann ich den VB einfach um die RA-Kosten und GK des strittigen Verfahrens ergänzen?
b) Ist das Prozess- oder das Mahngericht hierfür zuständig?
c) Bräuchte hier nicht trotzdem eine Kostengrundentscheidung für das strittige Verfahren?
Hat jemand von euch so einen Fall schon mal gehabt? Ich habe schon im Kommentar gesucht, allerdings bisher ohne nennenswerten Erfolg und weiß jetzt nicht so richtig, wie ich weiter mit der Akte verfahren soll.
Ich danke euch schon mal im Voraus!
LG Beany