Liebe Kolleg/innen,
in einem Zwangsversteigerungsverfahren hat der betr. Gl. Verzögerungsrüge eingelegt. Hattet ihr diesen Fall schonmal? Was ist zu tun?
Verzögerungsrüge
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Bei sowas würde ich mal den Abteilungsrichter konsultieren.
Wie kam es denn dazu?
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Nicht eher ein Fall für die Geschäftsleitung? Nach der Kommentierung zum § 198 Abs. 3 GVG wird zumindest nicht verbescheidet.
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Die Verzögerungsrüge dient der Vorbereitung der späteren Schadensersatzklage. Sie ist Voraussetzung und zugleich Warnschuss
- wenn berechtigt, dann ein Warnschuss, dass man in diesem Verfahren künftig hinterher sein muss; wenn unberechtigt, dann ein Warnschuss, dass man es mit einem Querulanten zu tun haben könnte -
Die Verzögerungsrüge wird, wie andere Schreiben auch, zur Akte genommen. Falls es sich um ein Verfahren mit "Gegner" handelt, wird sie diesem übermittelt. Sonst ist nichts veranlasst. Bis auf die Prüfung, ob das Verfahren künftig besonders im Auge gehalten werden muss. Etwaig eingetretene Verzögerungen können nämlich durch weiteren, besonders konzentrierte Verfahrensweise wieder ausgeglichen werden.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH
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