Hallo,
ich stehe etwas auf dem Schlauch. Wie vollstrecke ich Ordnungshaft gem. § 179 GVG?
Unser Richter hat gegen den Verurteilen Ordnungsgeld ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft angeordnet.
Das Ordnungsgeld konnte ich nicht eintreiben. Ich wollte die Akte jetzt dem Richter vorlegen. Muss dieser dann direkt einen Haftbefehl erlassen oder lade ich den Verurteilten erst und mache ein Aufnahmeersuchen? Und was wäre bei der zweiten Variante meine Vollstreckungsgrundlage? Der bereits vorhandene Beschluss oder muss der Richter noch einen Beschluss machen aus dem sich ergibt, dass Ordnungshaft nun vollstreckt werde kann?
Ist für die Verhaftung die Polizei oder der Gerichtsvollzieher zuständig?
Der § 171 StVollzG hilft mir auch nicht wirklich weiter.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!