Körperverletzung - schon Offizialdelikt

  • Hallo zusammen,

    mich interessiert, ob es sich bei den folgenden Fällen schon um Offizialdelikte handelt oder ob es noch bedingte Antragsdelikte sind:

    1. Der Schüler Martin Mustermann geht die Treppe hoch auf dem Weg zum Klassenraum. Die Treppe ist voll von Schülern, die alle nach oben strömen. Sein Mitschüler Bernd Beispielmann folgt Martin, holt ihn ein, verschwindet kurz in der Masse und stellt Martin dann gezielt ein Bein. Martin, der damit nicht gerechnet hatte (weil er von Bernd erstens nichts böses erwartet hatte und ihn zweitens auch nicht mehr gesehen hat), fällt vornüber auf die Treppenstufen und schlägt sich dabei einen Zahn aus.

    2. Der Schüler Bernd Beispiel hat im Klassenraum einen Streit (zunächst nur mit Worten) mit seiner Mitschülerin Helene Hausarbeit. Plötzlich greift er einen auf dem Tisch liegenden Kugelschreiber und sticht Helene den Stift in die Wange, dass es blutet. Beim Arzt wird die Wunde dann desinfiziert und muss geklebt werden (nähen in aus der Mode gekommen).

    Vielen Dank für Eure Einschätzung.

    Grüße,

    Holger

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