Eigentumsumschreibung auf minderjährige Kinder aufgrund Beschluss des Familiengericht

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Antrag auf Eigentumsumschreibung von der Mutter (jetzige Eigentümerin) auf die beiden minderjährigen Kinder.
    Die Mutter hat damals von dem Geld der Kinder (die dieses geerbt hatten) ein Haus gekauft und sich selbst als Eigentümerin im Grundbuch eintragen lassen.

    Nach einem Beschluss des Familiengerichts wurde die Kindesmutter nun angewiesen, das Eigentum auf die beiden minderjährigen Kinder umschreiben zu lassen.
    Bei dem Notar tritt nun die Kindesmutter als Verkäuferin und die beiden minderjährigen Kinder als Erwerber auf.

    Nun ist meine Frage, ob es sich bei dem Rechtsgeschäft um ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft handelt oder ob ich vllt. doch einen Ergänzungspfleger benötige.
    Das Grundstück an sich ist unbelastet und auch nicht vermietet oder verpachtet.
    Allerdings habe ich etwas Bauchschmerzen, ob die Kinder dann nicht (zumindest konkludent) auf die evtl. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Mutter verzichten?

    Vielleicht kann mir da ja jemand helfen...

  • Handelt es sich hier wegen des Beschlusses des Familiengerichts nicht eventuell sogar nur um die Erfüllung einer Verbindlichkeit?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • zu Beitrag 1:

    Was hat die Eigentumsumschreibung mit eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen die Mutter zu tun? :gruebel:

    Diese sollte schnellstmöglich vollzogen werden, damit die Kinder hinsichtlich des aus dem Erbe Erlangten auch einen sicheren Gegenwert erlangen. Dies ist auch lediglich rechtlich vorteilhaft, die Kinder erhalten ein Grundstück ohne jegliche Gegenleistung.

    Einmal editiert, zuletzt von Frog (29. Dezember 2017 um 12:23) aus folgendem Grund: Klarstellung

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