Bundeslandwechsel nach dem Studium

  • Hallo

    Momentan befinde ich mich noch im Studium und werde dieses erst 2019 abschließen. Nach dem Studium möchte ich allerdings nicht mehr in Baden-Württemberg (OLG KA) arbeiten, sondern Richtung SH oder Hamburg (hat familiäre Gründe).
    Ich habe leider keine Ahnung, wie sowas abläuft. Habe ich denn überhaupt Chancen, dort hin zu kommen? Ginge auch eine Versetzung o.ä. an Stelle eines Tausches falls ich keinen Tauschpartner finde? Und was muss ich alles dafür tun?
    Wie lange wird sowas dauern? (Möchte eigentlich sehr schnell nach dem Studium in den Norden)
    Kündigen wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, aber das Beamtenverhältnis möchte ich eigentlich nicht aufgeben und ich kann mir vorstellen, dass die Jobaussichten mit einem Rechtspflegestudium nicht so rosig sind.

    Liebe Grüße

  • In aller Kürze:

    Du bist Landesbeamtin, daher scheidet eine Versetzung in ein anderes Bundesland ersichtlich aus. Es geht nur der Tausch, da "Dein" Bundesland bis zu Deinem Ausbildungsende einige 10.000,- Euro an Ausbildungskosten und Gehalt in Dich investiert haben wird und für diese Investition begreiflicherweise einen Gegrnwert haben will - entweder Dich oder einen gleichwertigen Tauschpartner. Wenn ich mir hier das Tauschforum ansehe, wirst Du Dich auf eine mehrjährige Tätigkeit in Deinem jetzt ungeliebten Ausbildungsbundesland einstellen müssen.

    Alternative: Kündigen und freie Wirtschaft, mit Rückzahlungspflicht, falls Du innerhalb der ersten 5 Jahre kündigst.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • In aller Kürze: Du bist Landesbeamtin, daher scheidet eine Versetzung in ein anderes Bundesland ersichtlich aus. Es geht nur der Tausch, da "Dein" Bundesland bis zu Deinem Ausbildungsende einige 10.000,- Euro an Ausbildungskosten und Gehalt in Dich investiert haben wird und für diese Investition begreiflicherweise einen Gegrnwert haben will - entweder Dich oder einen gleichwertigen Tauschpartner. Wenn ich mir hier das Tauschforum ansehe, wirst Du Dich auf eine mehrjährige Tätigkeit in Deinem jetzt ungeliebten Ausbildungsbundesland einstellen müssen. Alternative: Kündigen und freie Wirtschaft, mit Rückzahlungspflicht, falls Du innerhalb der ersten 5 Jahre kündigst. Mit freundlichen Grüßen AndreasH

    So nicht ganz richtig. Ich bin vor 5 Jahren auch über einen Versetzungsantrag von Niedersachsen nach Bayern gekommen. Es geht nur über einen Versetzungsantrag, ob jetzt nun ein Tauschpartner erforderlich ist oder nicht ist davon unabhängig. Ich würde einfach mal beim zuständigen OLG nachfragen, wie die Möglichkeiten sind, ob ein Tauschpartner benötigt wird oder nicht und dann weiter sehen und planen.

  • Schleswig-Holstein hat früher immer noch Leute dazu geholt - ob das allerdings immer noch so ist, weiß ich nicht. Zudem müsste dich BaWü ziehen lassen. ABER: ich glaube es gibt viele Tauschgesuche in Richtung Süden. Da wird hoffentlich etwas passendes dabei sein. Ggf. mithilfe eines Ringtausches. Aber auch hier ist man auf den Wohlwollen des Dienstherrn angewiesen. Ich drücke dir in jedem Fall die Daumen.

  • Eine Versetzung in ein anderes Bundesland ist dem Grunde nach möglich. Die Frage ist im Ergebnis, ob dein Dienstherr dich ziehen lässt. Zumeist lässt man dich nur dann gehen, wenn ein gleichwertiger Tauschpartner vom Gegenüber gestellt wird.

    Anders wirst du es leider nicht schaffen. Unter besonderen familiären Umständen kommt es vor, dass einer tauschpartnerfreien Versetzung zugestimmt wird. Dazu solltest du dann bei deinem Versetzungsantrag umfangreich vortragen.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • In aller Kürze: Du bist Landesbeamtin, daher scheidet eine Versetzung in ein anderes Bundesland ersichtlich aus. Es geht nur der Tausch, da "Dein" Bundesland bis zu Deinem Ausbildungsende einige 10.000,- Euro an Ausbildungskosten und Gehalt in Dich investiert haben wird und für diese Investition begreiflicherweise einen Gegrnwert haben will - entweder Dich oder einen gleichwertigen Tauschpartner. Wenn ich mir hier das Tauschforum ansehe, wirst Du Dich auf eine mehrjährige Tätigkeit in Deinem jetzt ungeliebten Ausbildungsbundesland einstellen müssen. Alternative: Kündigen und freie Wirtschaft, mit Rückzahlungspflicht, falls Du innerhalb der ersten 5 Jahre kündigst. Mit freundlichen Grüßen AndreasH

    So nicht ganz richtig. Ich bin vor 5 Jahren auch über einen Versetzungsantrag von Niedersachsen nach Bayern gekommen. Es geht nur über einen Versetzungsantrag, ob jetzt nun ein Tauschpartner erforderlich ist oder nicht ist davon unabhängig. Ich würde einfach mal beim zuständigen OLG nachfragen, wie die Möglichkeiten sind, ob ein Tauschpartner benötigt wird oder nicht und dann weiter sehen und planen.

    Ein Bundesland kann nicht in ein anderes Bundesland versetzen, ohne dass das Einverständnis des anderen Bundeslandes vorliegt, denn es handelt sich um einen staatlichen Hoheitsakt eines Bundeslandes, dessen Rechtsgewakt an der Landesgrenze endet.. Ebensowenig kann das aufnehmende Bundesland versetzen, ohne dass ein Einvernehmen des abgebenden Bundeslandes vorliegt. Im Ergebnis muss daher Einverständnis zwischen abgebendem und aufnehmendem Bundesland bestehen, das wollte ich zum Ausdruck bringen. Das ust bei einem Tausch eben der Fall.

    Dass der vereinbarte Tausch (oder ausnahmsweise die Freigsbe ohne Tauschpartner) dann durch Versetzung vollzogen wird, steht auf einem anderen Blatt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich bin 2010 ohne Tauschpartner von Hamburg nach Sachsen-Anhalt gewechselt.

    Grundlage dafür war ein Versetzungsgesuch in Hamburg und ein erfolgreiches Bewerbungsgespräch in Sachsen-Anhalt (Bewerbung auf dem Dienstweg). Der Tausch konnte ohne Tauschpartner erfolgen, weil damals in Hamburg ein Überhang war und Sachsen-Anhalt Bedarf hatte. Der Wechsel dauerte rekordverdächtige 5 Monate (absolute Ausnahme, in der Regel eher Jahre).

    Mein Tipp: Alternativen ausloten (kommen eventuell Hamburg, Niedersachsen oder M.-V. in Frage)

    Ansonsten erst einmal das Studium zu Ende bringen. Vielleicht sieht 2019 schon alles ganz anders aus...

  • ...

    Ansonsten erst einmal das Studium zu Ende bringen. Vielleicht sieht 2019 schon alles ganz anders aus...

    und: je besser die Noten, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass es klappt

    Das kann man so nicht sagen, denn einen guten Rechtspfleger lässt das Bundesland auch sehr ungern ziehen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Das Dienstverhältnis als Anwärter läuft von selbst aus - einfach die Ernennungsurkunde (als Beamter auf Probe) des ungewünschten Landes nicht annehmen und sich stattdessen rechtzeitig eine Zusage beim Wunschland hole und dort ernennen lassen.

  • Das wird m.E. nicht funktionieren. Ich bin mir recht sicher, dass es ein Agreement zwischen den Ländern gibt, genau so etwas nicht zu tun.

  • Das wird m.E. nicht funktionieren. Ich bin mir recht sicher, dass es ein Agreement zwischen den Ländern gibt, genau so etwas nicht zu tun.

    Das denke ich auch. Außerdem gehe ich davon aus, dass das ausbildende Bundesland dann seine Kosten erstattet haben möchte.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Das wird m.E. nicht funktionieren. Ich bin mir recht sicher, dass es ein Agreement zwischen den Ländern gibt, genau so etwas nicht zu tun.

    Das denke ich auch. Außerdem gehe ich davon aus, dass das ausbildende Bundesland dann seine Kosten erstattet haben möchte.


    Will es bestimmt, kriegt es aber nicht, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt:
    Regel: Wer nach dem Rechtspflegerstudium was anderes weiter studiert muss nur dann sein (anteilige) Vergütung zurückbezahlen, wenn er danach nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Wenn Du also BWL studieren gehst und bei ner Bank anfängst, musst Du zurückzahlen. Wenn Du Lehramt studierst und Lehrer wirst, nicht.
    Auf das Bundesland, in dem man dann beschäftigt ist, kommt es nicht an.
    Das gleiche gilt natürlich auch, wenn man (ersatzlos) in ein anderes Bundesland wechselt. Das passiert quasi allen Ländern mal und gleicht sich irgendwann aus...

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • Das wird m.E. nicht funktionieren. Ich bin mir recht sicher, dass es ein Agreement zwischen den Ländern gibt, genau so etwas nicht zu tun.

    Das denke ich auch. Außerdem gehe ich davon aus, dass das ausbildende Bundesland dann seine Kosten erstattet haben möchte.

    Exakt so wird es gelebt. Mit Verweis auf das "Gentlemen's Agreement" zwischen den Ländern wird genau diese Konstellation abgedeckt und ein Wechselwunsch nach der Widerrufszeit nicht umsetzbar sein.

    Die Rückforderung der Anwärterbezüge droht tatsächlich nur bei einer Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • genau SO ist es aber mehrmals schon abgelaufen.
    sachsen-anhalt wollte nur einen teil seiner Absolventen übernehmen. obwohl eine kollegin auf der rankingliste entsprechend weit oben stand und S-A sie übernehmen wollte, hat sie die Urkunde abgelehnt und arbeitet jetzt in Berlin. S-A hat nicht mal jmd nachrücken lassen, sodass das interesse an den investierten ausbildungskosten eher gering erscheint. das war letztes jahr.
    dieses jahr das gleiche von Brandenburg nach Niedersachsen und das meines wissens nach ohne regressansprüche.

  • genau SO ist es aber mehrmals schon abgelaufen.
    sachsen-anhalt wollte nur einen teil seiner Absolventen übernehmen. obwohl eine kollegin auf der rankingliste entsprechend weit oben stand und S-A sie übernehmen wollte, hat sie die Urkunde abgelehnt und arbeitet jetzt in Berlin. S-A hat nicht mal jmd nachrücken lassen, sodass das interesse an den investierten ausbildungskosten eher gering erscheint. das war letztes jahr.
    dieses jahr das gleiche von Brandenburg nach Niedersachsen und das meines wissens nach ohne regressansprüche.

    Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland bzw. zu einem anderen Dienstherren wird ja grds kein Regress geltend gemacht.

  • Wie das als "neuer" Rpfl. ist, kann ich nicht beurteilen - im GV Bereich war es in den letzten Jahren immer so, das man entweder einen Tauschpartner
    benötigte, oder aber kündigen musste mit anschliessender Wiedereinstellung. Das hat eine Kollegin von NRW so gemacht. Bis zu einer Beförderung hats allerdings relativ lange dann gedauert.

  • genau SO ist es aber mehrmals schon abgelaufen.
    sachsen-anhalt wollte nur einen teil seiner Absolventen übernehmen. obwohl eine kollegin auf der rankingliste entsprechend weit oben stand und S-A sie übernehmen wollte, hat sie die Urkunde abgelehnt und arbeitet jetzt in Berlin. S-A hat nicht mal jmd nachrücken lassen, sodass das interesse an den investierten ausbildungskosten eher gering erscheint. das war letztes jahr.
    dieses jahr das gleiche von Brandenburg nach Niedersachsen und das meines wissens nach ohne regressansprüche.

    Das mag schon so gewesen sein, aber man bedenke, dass in Baden-Württemberg, zumindest derzeit noch, Rechtspflegermangel herrscht. Dies hat zur Folge, dass zumindest derzeit ein Wechsel wirklich schwierig ist.
    Und dieses Abkommen von dem gesprochen wurde gibt es tatsächlich, eine gute Freundin scheiterte so an der Aufnahme in allen Bundesländern bei denen sie angefragt hatte.
    Man muss wohl schon unterscheiden wie hoch der Bedarf an Rechtspflegern im jeweiligen Bundesland ist.

  • genau SO ist es aber mehrmals schon abgelaufen.
    [...]
    dieses jahr das gleiche von Brandenburg nach Niedersachsen und das meines wissens nach ohne regressansprüche.

    Genau so war es dieses Jahr (BB -> NS). Kann gern nachfragen wegen Regress, falls gewünscht.

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