Im Grundbuch stehen A und B in ehelicher Vermögensgemeinschaft. Es handelt sich außerdem noch um Bodenreformland.
A ist 1978 und B 1988 verstorben. Erben C, D und E beantragen die Grundbuchberichtigung als Schlusserben.
Wie trage ich jetzt C, D und E ein? Eigentlich zu 1/3 in nicht beendeter Vermögensgemeinschaft, was ja wohl Blödsinn ist oder?
Habt ihr eine bessere Idee?