Kostenfestsetzungsbeschluss über 0 €?

  • Hallo, es handelt sich um eine F-Sache (Beschwerdeverfahren). Sowohl der Astin als auch dem AG wurden jeweils VKH ohne ZB bewilligt.
    Der AG obsiegt, die Astin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens
    Der Anwalt des AG rechnet über die VKH eine Vorschuss ab, u. z. zunächst nur die Verfahrensgebühr. Nach Abschluss des Verfahrens reicht er einen KFA gegen die Gegenseite ein, in dem auch eine Terminsgebühr abgerechnet wird. Diese möchte ich nicht festsetzen und schreibe den Anwalt entsprechend an. Er sieht es anders und reicht gleichzeitig einen VKH-Antrag über alle Kosten ein. Diese sind aufgrund des Streitwertes deckungsgleich mit den Wahlanwaltsgebühren.
    Zuständig für die Festsetzung der VKH ist ein anderer Sachbearbeiter. Setzt dieser jetzt wie beantragt fest, würde der Anspruch komplett auf die Landeskasse übergehen. Kann ich einen KFB mit 0 € erlassen?

  • Da es hier streitige Gebühren gibt, ist ein Beschluss aus meiner Sicht nötig -damit ein Rechtsmittel eingelegt werden kann. Habe ich in Strafsachen auch schon gemacht, KfB mit dem Endergebnis dass keine Kosten festzusetzen sind. Kam auch prompt ein Rechtsmittel - das LG hat meinen Beschluss gehalten.

  • 1. Vorlage an den UdG zur Entscheidung über den Vergütungsantrag
    2. nach Entscheidung Anfrage beim RA, ob der KFA aufrecht erhalten oder zurückgenommen wird
    3. sofern keine Rücknahme erfolgt => Zurückweisung mit entsprechender Begründung

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!