Guten Abend,
einem unserer Schuldner wurde durch den Gerichtsvollzieher der Termin zur Zwangsräumung mitgeteilt. Bis zwei Wochen vor dem Termin kann der Schuldner nun Vollstreckungsschutz nach § 765a beantragen. Wirkt sich die (sehr wahrscheinliche) Beantragung des Vollstreckungsschutzes schon aufschiebend auf die Räumung aus? Oder wird der Gerichtsvollzieher räumen, auch wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde? Wird der Gerichtsvollzieher über dein Eingang eines solchen Antrages informiert?
Vielen Dank und LG, Rex