Ist das eine Aufgabe der Betreuerin?

  • ;)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Weiterleitung an den Betroffenen dient ja auch dem Zweck, dass derjenige prüfen kann, wer überhaupt warum Geld von ihm will. Vielleicht kommt er ja - oh Schreck - zu dem Schluss, dass die Abrechnung unrichtig ist und der Anspruch in der Höhe nicht besteht :eek: Und dann?


    Hm... ist die Forderung nun tituliert oder nicht? Ich habe bei den vielen Posts ein bißchen den Faden verloren.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Wir vertreten den ehemaligen Vermieter des Betreuten, dem noch ein paar Hundert Euro aus einer Nebenkostenabrechnung zustehen. Wir haben diese Nebenkostenabrechnung per Einschreiben/Rückschein an die Betreuerin geschickt mit der Bitte um Ausgleich. Jetzt teilt die nur mit, daß sie die Rechnung an den Betreuten gegeben hätte.

    Hieraus konnte ich mal noch keine Titulierung ableiten. Wenn es später noch erwähnt wird, dann Asche auf mein Haupt...

  • Die Weiterleitung an den Betroffenen dient ja auch dem Zweck, dass derjenige prüfen kann, wer überhaupt warum Geld von ihm will. Vielleicht kommt er ja - oh Schreck - zu dem Schluss, dass die Abrechnung unrichtig ist und der Anspruch in der Höhe nicht besteht :eek: Und dann?


    Hm... ist die Forderung nun tituliert oder nicht? Ich habe bei den vielen Posts ein bißchen den Faden verloren.

    Siehe #13 letzter Absatz

  • Die Nebenkostenabrechnung, um die es geht, ist noch nicht tituliert. Tituliert sind Räumungskosten und nicht gezahlte Mieten.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Die Nebenkostenabrechnung, um die es geht, ist noch nicht tituliert. Tituliert sind Räumungskosten und nicht gezahlte Mieten.

    Danke für die knackige Zusammenfassung des Sachverhalts. Der Betreute hat schon auf Deine titulierten Forderungen nicht reagiert, was erwartest Du jetzt bei der noch nicht titulierten Forderung?

    Entweder Du lässt diese Forderung auch Titulieren und hoffst auf einen Lottogewinn, oder Du kümmerst Dich um Forderungen Deines Hauses wo Aufwand und Nutzen in einem Verhältnis stehen.

    Am effektivsten scheint mir, mit den titulierten Forderungen eine Uneinbringbarkeitsbescheinigung/Unpfändbar etc. einzuholen und dann den Kunden ausbuchen.

    Der Betreuer hat alles richtig gemacht, Dir die Kenntnisnahme mitgeteilt und den Betroffenen informiert. Du hast jetzt ledeglich ein haufen Menschen beschäfftigt und stehst immer noch da wie zuvor.

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  • Zitat

    Der Betreute hat schon auf Deine titulierten Forderungen nicht reagiert, was erwartest Du jetzt bei der noch nicht titulierten Forderung?

    Ich gehe davon aus, daß sie von der ersten Forderung nichts weiß. Diese erste Forderung ist lange vorher entstanden, da war sie noch gar nicht bestellt.

    Welche Leute habe ich denn beschäftigt? Die Betreuerin? Die hat ja eben nichts gemacht, außer das Schreiben weiterzuschicken. Den Ersatzbetreuer? der findet es seit Wochen nicht für nötig sich zu melden.

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    Carlo Karges

  • Zitat

    Der Betreute hat schon auf Deine titulierten Forderungen nicht reagiert, was erwartest Du jetzt bei der noch nicht titulierten Forderung?

    Ich gehe davon aus, daß sie von der ersten Forderung nichts weiß. Diese erste Forderung ist lange vorher entstanden, da war sie noch gar nicht bestellt.

    Welche Leute habe ich denn beschäftigt? Die Betreuerin? Die hat ja eben nichts gemacht, außer das Schreiben weiterzuschicken. Den Ersatzbetreuer? der findet es seit Wochen nicht für nötig sich zu melden.

    Ich glaube es waren alle die gemeint, die sich hier im Forum geäußert haben. Wenngleich man nicht verstehen muss, warum derartige Reaktionen für angebracht gehalten werden.

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