Verjährung § 79 Nr. 3 StGB

  • Hallo Zusammen !

    Folgendes Problem :

    Der VU ist wegen einer EFS 100 TS u je 10,-- € bundesweit zur Festnahm ausgeschrieben. Die Verjährung tritt am 13.05.2020 ein.

    Nunmehr nach erhalte ich in der Akte eine Nachricht über das BKA, das es einen Treffer (Fingerabdruckvergleich) mit einem in der JVA Wiener-Neustadt einsitzenden UHäftling gab.

    Also ruht meine Verjährung seit 07.12.201 TB (Tag der Festnahme in Wien).

    Wie bekomme ich ein Enddatum, damit meine Verjährung wieder beginnt.

    Darf ich eine Anfrage direkt nach Österreich oder ggf. über den RechtshilfeStA machen ?

    Oder soll ich zu Gunsten des VU das ursprüngliche Verjährungsdatum beibehalten ?

    Wer hat diesbezüglich Erfahrungswerte oder eine Idee ?

    Gruß aus Osnabrück

  • Wenn Du weist, dass der VU auf behördliche Anordnung in einer JVA einsitzt, kannst Du nicht zugunsten des VU
    das ursprüngliche Verjährungsdatum beibehalten!
    Sofern tatsächlich Personengleichheit besteht, ist die Dauer der Inhaftierung festzustellen, um ggfls. ein neues Ende zu errechnen. Ob Du die Anfrage selber oder über die Rechtshilfe machst, kommt auf Eure entsprechende Hausvfg. an.

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