Veräußerer überlässt ohne Gegenleistung ein Betriebsgrundstück an gemeinsame Kinder in GbR. Zu § 1365 BGB erklären die Beteiligten:
Ehegatte des Veräußerers bräuchte einen Betreuer, hat aber keinen. Es liegen keine bindenden erbrechtlichen Verfügungen vor. Restvermögen des Veräußerers nach Überlassung beträgt ca. 12% des vorherigen Gesamtvermögens. Gesamtvermögen ist so im Bereich 500.000 Euro, also nicht so klein wie im BGH-Fall , aber auch nicht groß. Sie meinen, dass man keine Zustimmung braucht, da es nicht das ganze Vermögen i.S. von § 1365 BGB sei.
Notar belehrt umfassend über Rspr., 10% und 15%-Grenze bei größeren und kleineren Vermögen, mögl. Folgen usw.
Würdet ihr eine Zustimmung des Ehegatten verlangen?