Im Grundbuch sind A und B zu je 1/2als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen.
Vorgelegt werden zwei Vollstreckungsbescheide mit Gesamtschuldnervermerkund aus derselben Forderung, jeweils gegen A und gegen B.
Beantragt ist „…die Eintragung einer Zwangssicherungshypothekauf dem im jeweils hälftigen Miteigentum der Schuldner und Antragsgegner stehendenGrundstück der Gemarkung XXX Blatt XXX, BV-Nr. XXX, Flst. XXX“ .
Ich sehe hierin einen Antrag auf Eintragung zweier Zwangssicherungshypotheken (eine lastend auf dem ½ Anteildes A, eine lastend auf dem ½ Anteil des B) in Höhe der gesamten Forderung.
Wenn mach sich am Wortlaut des Antrags aufhält, könnte man auchvon einem Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek,lastend an dem gesamten Grundstück ausgehen.
Wie seht Ihr das?