Guten Morgen,
ich habe einen Erbscheinsantrag aufgrund gewillkürter Erbfolge. In dem setzt der verstorbene Ehemann sein Ehefrau und anschließend seine Kinder (Berliner Testament, Einheitsprinzip) ein. Soweit ist mir als Anfänger alles klar.
Jetzt stellt sich mir nur die Frage brauch ich hierfür öffentliche Urkunden? .M. E. nicht. Vielleicht Personalausweis, Heiratsurkunde ?
Wie handhabt ihr das in der Praxis?
Lasst ihr die Echtheit an Eides statt versichern?