Guten Morgen!
Im Rahmen der Überprüfung der VKH meldet eine Partei Mehraufwand für Verpflegungskosten an, und zwar täglich 12,- EUR.
Begründung: Er fährt den Rettungswagen und hat Schichtdienst mit mehr als 12 Stunden. Aus hygien. Gründen ist die Mitnahme von Nahrungsmitteln verboten. Er bezieht sich auf die Pauschbeträge als Betriebsausgabe gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG.
Kann das denn hier berücksichtigt werden? Der Freibetrag müsste doch ausreichen...
Wie sind hier die Meinungen?