Hallo,
nachdem ich einen Antrag eine Erben auf Inventarerrichtung vorliegen hatte, habe ich dieses einem Notar übertragen. Dieser fragt nun an, ob er ein neues Gutachten über den Grundstückswert in Auftrag geben kann. Das Vorliegende wäre veraltet.
Wie wird so etwas bei euch gehandhabt. Bei uns kommt die Inventarerrichtung sehr selten vor.
Danke
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