Vorbereitungsarbeiten der Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit

  • Genau wegen dieser sturen Arbeitsaufteilung funktionieren die Zentralen Grundbuchämter nicht und haben immense Rückstände. Da kann man jeden Grundbuchbeamten auf den ZGA fragen.
    Vorher - bei Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle - gab es solche Rückstände nicht.
    In jedem Betrieb arbeiten Meister und Geselle zusammen und nicht getrennt voneinander. Man macht die Arbeit zusammen und nicht gegeneinander.

  • Daran liegen die Probleme bei den zentralen Grundbuchämtern sicher nicht.

    Der Fehler liegt im System und nicht in den unterschiedlichen Arbeitsweisen. Wenn ein System funktioniert, ist es egal, wie man arbeitet. Probleme entstehen nur dann, wenn das System dummerweise eine Arbeitsweise voraussetzt, die nicht die zutreffende ist.

  • "sture Arbeitsaufteilung" ???? :eek:

    sorry aber: § 1 ZUSTÄNDIGKEIT: jeder macht seins (und Hände weg von meins!)

    Wenn ich zuständig bin, mach ich meine Sachen von A-Z und lasse nichts von (vielleicht super erfahrenen) aber nicht annähernd darin ausgebildeten "vorgelagerten Diensten" vorbereiten.
    Das Land hat doch mein Studium nicht finanziert, dass die Arbeit abgeschoben wird. Rechtliche Prüfungen obliegen voll und ganz mir und bloße Schreibkräfte gibt es eben nicht mehr.
    Die Serviceeinheiten haben ihre eigenen Aufgaben und dazu gehört nicht Entwürfe für den Rechtspfleger zu fertigen.
    (Richter mögen das "erzwingen" können.)


    (Das mit den genauen Abgrenzungen der Zuständigkeit war in den bisherigen Bezirksnotariaten vermutlich anders.)

  • Daran liegen die Probleme bei den zentralen Grundbuchämtern sicher nicht.

    Der Fehler liegt im System und nicht in den unterschiedlichen Arbeitsweisen. Wenn ein System funktioniert, ist es egal, wie man arbeitet. Probleme entstehen nur dann, wenn das System dummerweise eine Arbeitsweise voraussetzt, die nicht die zutreffende ist.

    Ich warte immer noch brennend auf die Antwort von Cromwell zu #43

  • Meinst Du jetzt ernsthaft eine Antwort hierauf zu erhalten?

    Dann solltest Du Dir die dazugehörigen Subforen durchlesen, ich glaube die dazu passende Antwort steckt in der Gesamtbetrachtung darin.

    Andernfalls wird es wohl die Wiederholung der Erfahrungen der Neuen Länder werden, bis die passende Arbeitsweise zum System gefunden ist. Die Erkenntnis dazu wäre dann allerdings wohl erst in 20 Jahren der Fall.

  • "sture Arbeitsaufteilung" ???? :eek:

    sorry aber: § 1 ZUSTÄNDIGKEIT: jeder macht seins (und Hände weg von meins!)

    Wenn ich zuständig bin, mach ich meine Sachen von A-Z und lasse nichts von (vielleicht super erfahrenen) aber nicht annähernd darin ausgebildeten "vorgelagerten Diensten" vorbereiten.
    Das Land hat doch mein Studium nicht finanziert, dass die Arbeit abgeschoben wird. Rechtliche Prüfungen obliegen voll und ganz mir und bloße Schreibkräfte gibt es eben nicht mehr.
    Die Serviceeinheiten haben ihre eigenen Aufgaben und dazu gehört nicht Entwürfe für den Rechtspfleger zu fertigen.
    (Richter mögen das "erzwingen" können.)


    (Das mit den genauen Abgrenzungen der Zuständigkeit war in den bisherigen Bezirksnotariaten vermutlich anders.)

    Selbstverständlich sollst Du die rechtliche Prüfung machen und niemand sonst. Es geht hier darum,dass dann, wenn Du nach der rechtlichen Prüfung Dein o.k. gegeben hast, nicht mit Schreibarbeiten und sonstigen Arbeiten belastet wirst, die andere Kräfte billiger und besser machen wie Du. Für diese Schreibarbeiten hat das Land Dein Studium sicher nicht finanziert.

    Schau eine Rechtsanwaltskanzlei oder Notarkanzlei an, was dort die sog. Gehilfen (Fachkräfte)vorbereiten (müssen).
    Die sog. Entscheider in den Zentralen Grundbuchämtern müssen sämtliche Arbeiten ohne Servicekräfte oderAngestellte ausführen, einschließlich sämtlicher Schreibarbeiten, teilweise Eintüten der Post usw. Das funktioniert halt nicht.
    Dafür sitzen manche ZGA jetzt auf bis zu 10.000 Rückständen.
    Als ich vor ca. 40 Jahren mit meiner Ausbildung begonnen habe, hätte ein Rechtspfleger lieber eine Mistgabel angefasst als sich an eine Schreibmaschine zu setzen, das war völlig unter seiner Würde.

  • Dann gibt es eben hoheitliche Rückstände, siehe ZGÄ. Sonderbarerweise habe Richter keine solche Bedenken.


    Welcher Richter läßt sich denn bitte seine Urteile von der Geschäftsstelle schreiben (außer nach Diktat, falls es das noch geben sollte)?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Schau eine Rechtsanwaltskanzlei oder Notarkanzlei an, was dort die sog. Gehilfen (Fachkräfte)vorbereiten (müssen).

    Die sind aber nicht hoheitlich tätig.

    Und anscheinend ist den ersten ehemaligen Justiz- bzw. Notariatsangestellten der Arbeitsdruck bzw. sind die Anforderungen an Sie (was sie alles so erledigen müssen, vom Anfang bis zum Ende, einfach allles) zu hoch.

    Mal abwarten, bis die ersten dort kündigen.

    Und zurück zum Land geht ja auch nicht. Auch hier ist der Arbeitsdruck im Verhältnis zu dem auf dem Notariat viel höher geworden. Und die Angestellten müssen jetzt als UdGs so viel Neues machen, was bisher in der Verantwortung des Notare lag. Kosten, Festsetzungen, Fristen- und Aktenkontrolle, Aktenverantwortung, Protokollierungen, Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen von verwahrten notariellen Urkunden, ... Nicht (nur) noch vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten.

  • Schau eine Rechtsanwaltskanzlei oder Notarkanzlei an, was dort die sog. Gehilfen (Fachkräfte)vorbereiten (müssen).

    Die sind aber nicht hoheitlich tätig.

    Und anscheinend ist den ersten ehemaligen Justiz- bzw. Notariatsangestellten der Arbeitsdruck bzw. sind die Anforderungen an Sie (was sie alles so erledigen müssen, vom Anfang bis zum Ende, einfach allles) zu hoch.

    Mal abwarten, bis die ersten dort kündigen.

    Und zurück zum Land geht ja auch nicht. Auch hier ist der Arbeitsdruck im Verhältnis zu dem auf dem Notariat viel höher geworden. Und die Angestellten müssen jetzt als UdGs so viel Neues machen, was bisher in der Verantwortung des Notare lag. Kosten, Festsetzungen, Fristen- und Aktenkontrolle, Aktenverantwortung, Protokollierungen, Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen von verwahrten notariellen Urkunden, ... Nicht (nur) noch vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten.

    Fürdie ehemaligen Notariats-Angestellten ist der Arbeitsdruck auf dem Amtsgericht wesentlich höher geworden. Ich staune, was von der Geschäftsstelle eigenverantwortlich verlangt wird, (s.o.) was allerdings die wenigsten vollständig leisten können.

    Ich habe bisher noch keine Angestellte erlebt, die die Kosten selbständig erheben kann, trotz Kostenschulung,(die 4 Stunden für Nachlass und Betreuung geht) die z.B. die Voraussetzungen der Erteilung einer Ausfertigung einer Vorsorgevollmacht prüfen kann bzw. einen richtigen Ausfertigungsvermerk schreiben kann usw.
    Woher sollen sie es auch können ? Die Amtsgerichtsangestellten sind fit in forumStar (Gott sei Dank !), Notariatsangestellte haben naturgemäß mehr Ahnung vom Nachlass- und Betreuungsrecht, können aber forumStar nicht. Es funktioniert nur, wenn man sich gegenseitig hilft.
    Die Notariatsangestellten waren fleißig, aber jeder Fehler, den sie machten, blieb beim Notar hängen. Dasist jetzt anders, und ich genieße es.

  • Die Notariatsangestellten waren fleißig, aber jeder Fehler, den sie machten, blieb beim Notar hängen. Dasist jetzt anders, und ich genieße es.


    Es geht (jedenfalls nach Deinen Aussagen) in BaWü beim AG -Nachlassgericht- gerade die Welt unter, aber Du bist nicht dran schuld, also genießt Du es.
    Mehr muss man darüber, wie krank das System in BaWü offenbar ist, nicht wissen.

    Wieso ehemalige Notariatsangestellte keinen Ausfertigungsvermerk richtig schreiben können sollen, ist mir übrigens ebenfalls ein Rätsel. Wie war das denn auf dem Notariat, da wurde doch auch ausgefertigt oder hatte man dafür Stempel statt Angestellte? Aber ich komme ja auch nicht aus BaWü.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ehemalige Notariatsangestellte können dies, nicht jedoch die Amtsgerichtsangestellten.



    Warum soll eine Justizangestellte des Amtsgerichts, die schon mehrere Jahre als UdG auf einer Gerichrsabteilung tätig war, jetzt als UdG auf der Nachlassabteilung keine Ausfertigungs- bzw. Beglaubigungsvermerke mehr erstellen können.

    Unsere UdGs von den ehemaligen Notariaten wollen die Ausferigungsvermerke aber nicht unterschreiben. Das hätten früher ja auch die Notare gemacht. Und auch Auskünfte, die jetzt in die Zuständigkeit der UdGs fallen, werden mit derselben Begründung an die Entscheider weitergeschoben. Jede Anfrage zur Akte landet bei den Entscheidern. Wie früher auch. Und die Erteilung von weiteren Ausfertigungen bzw. Abschriften von notariellen Urkunden, ... . Hier hatte die Justizangestellte des Amtsgerichts, die dies vormals gemacht hat, kein Problem. Die Rechtspflegerin wurde diesbezüglich durch diese Justizangestellte nicht „missbraucht“.

    Das Problem auf den Notariaten war: die Angestellten waren zwar sehr fleißig, hatten aber null Verantwortung. Für alles, was falsch lief, war der Notar verantwortlich. Und jetzt müssen die Angestellten als UdGs selbst Verantwortung übernehmen und für Ihre Fehler auch gerade stehen. Das sind sie nicht gewohnt. Und das wollen sie auch nicht. Und deshalb Murren sie.

  • Waren die Justizangestellten Deines Amtsgerichts bisher schon für die Urkundenverwahrung zuständig?
    Hat man Ihnen schon gesagt, wie ein Ausfertigungsvermerk auszusehen hat?
    Man sagt es Ihnen einmal und gut ist.
    Wieso regst Du dich im übrigen dann auf?
    Du must den Vermerk doch nicht unterschreiben, oder?



  • Meine 19jährige Angestellte kommt vom Amtsgericht frisch von der Prüfung. Betreuungs- oder Urkundensachenhat sie dort nicht gelernt, ebensowenig Kosten in Betreuungssachen. Die Kostenschulungen gehen i.d.R 4 Stunden für Nachlass- und Betreuung(lächerlich).

    Sie hat z.B. auf dem Amtsgericht gelernt, dass begl. Abschriften nicht unterschrieben sein müssen.Ob das das Grundbuchamt akzeptiert, weiß ich nicht.

    Ich kann doch nicht sehenden Auges das Mädchen in ihr Unglück laufen lassen, weil sie einen Ausfertigungsvermerk falsch macht oder jemand eine Ausfertigung gibt, der gar keinen Anspruch darauf hat.

  • Nachdem eine Schulung erfolgt ist, mache ich mit forumStar auch Beschlüsse wie Betreuungsanordnung, Verlängerung usw..
    Einem Nachbaramtsgericht wurde dem Nachlass-und Betreuungsgericht ein Richter zugewiesen. Diese verlangt, dass die Serviceeinheit bzw. der Rechtspfleger ihm sämliche Beschlüsse vorbereitet.

    Na das wird ja wohl kein Rechtspfleger machen. Seit wann kann ein Richter von einem Rechtspfleger so etwas "verlangen".
    Das würde ich keinesfalls machen. Und wohl hoffentlich auch dort keiner. Seit wann ist ein Richter einem Rechtspfleger weisungsbefugt? Das wird ja immer schöner da bei euch.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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