Wahrscheinlich schon mal gefragt:
Pfandentlassung wird von Gläubiger eines brieflosen Rechts erklärt, der nicht im Grundbuch eingetragen ist.
Voreintragung erforderlich?
Bei eine Löschung des Rechts wäre eine Voreintragung doch nicht erforderlich.
Danke für die Hilfe