Gebühren Pflichtverteidiger

  • Hallo,

    in einer Strafvollstreckungssache (Maßregelvollstreckungssache) gegen unseren Mandanten (Betreuung )ist mein Chef bei der Anhörung als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Nun soll ich einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung des gerichtlich bestellten Verteidigers machen. Der Mandant ist nicht inhaftiert. Er ist in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Da es ja einen vorgefertigten Antrag gibt(RA-Micro) weiß ich nicht ob diese Gebühren richtig wären da ich dies noch nicht gemacht habe und ich mich auch nicht im Strafrecht auskenne Nun brauchte ich dazu Eure Hilfe. Würde evt so abrechnen.

    Grundgebühr (steht diese uns zu?)
    Verfahrensgebühr 4200 Nr. 1 b 292,00 €
    Terminsgebühr 4202 144,00 €
    Reisekosten ????? 30,00 €
    Umsatzsteuer
    Summe:

    Danke !

  • Wie sehr ist der Mandant "untergebracht"? Ist er im Maßregelvollzug oder schon in einer therapeutischen Einrichtung auf dem Weg nach draußen? Ggf. befindet er sich immer noch "nicht auf freiem Fuß", dann fallen die Gebühren mit Zuschlag an.

    GG gibt es in der Vollstreckung nicht, VG und TG sind ansonsten erstmal richtig. Reisekosten sind zu erstatten, soweit sie angefallen sind. Kopien auch.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Im Beschluss des LG stand: Die weitere Vollstreckung der Unterbringung in einem psych. Krankenhaus aus dem Urteil des LG vom.. wird mit sofortiger Wirkung zur Bewährung ausgesetzt. Der Mandant /Bertreute befindet sich jetzt in einem sozialtherapeutischen Wohnheim. Würden in diesem Fall die Gebühren mit Zuschlag anfallen?.

    Danke !

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