Hallo,
in Abt. II ist ein Verfügungsverbot gemäß § 52 Abs. 3 FlurbG eingetragen. Nun verkauft die Eigentümerin den Grundbesitz. Der Käufer erklärt, das eingetragene Verfügungsverbot übernehmen zu wollen. Meines Erachtens dürfte der Grundbesitz nicht veräußert werden. Sehe ich das richtig?