Hallo,
Ursprünglich bewilligt und eingetragen wurde eine RückAV mit Rangvorbehalt bzgl 15 % Zinsen. Die neuerlich bestellte Grundschuld, die den vorb. Rang erhalten sollte, übersteigt i.H.v. 1 % diesen Rahmen. Meine Vorgängerin hat nun eine Rangrücktrittserklärung des Berechtigten und eine geänderte Grundschuldbestellungsurkunde erfordert.
Wie würde sich nun die Ausnutzung des Rangvorbehalts grundbuchtechnisch vollziehen? Wie bekomme ich diesen erweiterten Rangvorbehalt ins Grundbuch bzw. muss ich das überhaupt verlautbaren?
Vielen Dank im Voraus!