Hallo zusammen,
kann ich die Zusammenrechnung der Erwerbsminderungsrente mit Arbeitseinkommen anordnen ohne Nachweise der Voraussetzungen des § 850b ZPO? Der unpfändbare Betrag soll der EU -Rente entnommen werden. Kann man so die Sache umgehen ?
Pfändung Erwerbsminderungsrente
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müllerin -
16. Januar 2018 um 17:42
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Handelt es sich um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung? Dann folgt die Pfändbarkeit aus § 54 SGB I; § 850b ZPO gilt meine ich nur bei privaten Berufsunfähigkeitsrenten.
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Handelt es sich um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung? Dann folgt die Pfändbarkeit aus § 54 SGB I; § 850b ZPO gilt meine ich nur bei privaten Berufsunfähigkeitsrenten.
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Drittschuldner ist die Deutsche Rentenversicherung. Dürfte also ehe eine gesetzliche Rentenversicherung sein.
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