Ich habe folgenden Fall:
Angeordnet werden soll die Zwangsversteigerung aufgrund eines VU mit folgendem Inhalt:
a) Der Beklagte wird verurteilt, der Veräußerung seines Wohnungseigentums in der Wohnungseigentumsanlage …, eingetragen im AG ... Glücksstadt Blatt 234 zuzustimmen und die Wohnung zu räumen.
b) Die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des vorstehend bezeichneten Wohnungseigentums auf einen im Versteigerungsverfshren nach dem ZVG festzustellenden Erwerber zuzustimmen.
Ich bin der Auffassung, dass ich aufgrund dieses Titels keine Zwangsversteigerung anordnen kann. Es fehlt doch an der beizutreibenden Geldforderung. Und es kommt doch auch nicht die Anordnung einer Teilungsversteigerung in Betracht.
Ich verstehe ehe es nicht. Kann mir mal jemand erklären, wie ein Rechtsanwalt auf diese Idee kommt