Ich habe eine Frage, ob und wie ich eine testamentarische Regelung im Erbscheinsantrag berücksichtigen soll. Die Eheleute setzen sich gegenseitig ein und nachdem Tode des Letzten die drei Kinder zu gleichen Teilen.Später kommt ein Nachtrag zum Testament:
„sollte unser Sohn N durch Unfall oder Krankheit einplötzlicher Tod erlangen, was wir nicht hoffen, so soll unsere SchwiegertochterR von jeglicher Erbschaft ausgeschlossen sein.“
Habe ich das so zu verstehen, dass es nur ein Ausschlusseiner Ersatzerbschaft für die Schwiegertochter ( die es ohnehin nicht gegeben hätte) sein soll, oder ist N vielleicht nur Vorerbe- aber wer ist Nacherbe... oder wie kann man es sonst verstehen ?