pfandfreie Abschreibung n. § 1026 BGB eigentl. Volllöschung

  • [FONT=&quot]Habe einen Antrag auf Abschreibung eines Grundstücks nach § 1026 BGB von einer GDBk wegen Teilung. Die Ausübungsstelle soll sich auf dem wegvermessen Grundstück befinden. Der alten Bewilligungsurkunde lag kein Lageplan bei, der Ausübungsbereich wurde aber mehr oder weniger klar beschrieben (wie immer bei so alten Urkunden). Dem Antrag beigefügt ist eine gesiegelte Bestätigung des Vermessungsamtes, die jedoch nicht eindeutig aussagt, dass die abzuschreibende Fläche von der Dienstbarkeit nicht betroffen ist, so dass ich nochmal rückfragen muss.[/FONT]
    [FONT=&quot]Problem: An der Teilfläche, an der die GDBk eigentlich lastet, wurde diese bereits vor 20 Jahren gelöscht, so dass ich jetzt eigentlich keine Abschreibung nach § 1026 habe, sondern eigentlich eine Löschung (Erlöschen kraft Gesetzes?) Hatte diesen Fall noch nie. [/FONT]
    [FONT=&quot]Sofern die Rückmeldung vom Vermessungsamt eindeutig ist und der tatsächliche Ausübungsbereich feststeht, kann ich dann die GDBk so ohne weiteres löschen??? [/FONT]
    [FONT=&quot] [/FONT]

  • An einem Grundstück, an dem das Recht nicht ausgeübt werden kann, erlischt das Recht. Ist dies bei Dir so, dann spielt es m.E. keine Rolle, ob das Recht anderswo noch besteht oder dann komplett gelöscht ist.

    Ich würde allerdings vor einer Löschung nach § 1026 BGB immer den Berechtigten anhören.

    Ulf

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