Hallo,
ich habe eine Frage aus Erben-Sicht. Wenn von 2 Kreditnehmern einer verstirbt, wird sich die Bank ja voraussichtlich an den übrigen wenden. Würdet ihr empfehlen, sicherheitshalber auszuschlagen oder sollte der Ehemann Erbe bleiben, damit ihm keine weiteren Rechte verloren gehen?
Es sind keine weiteren Konten etc. vorhanden.
Danke!