Vorerbe ist als Alleineigentümer mit Nacherbenvermerk eingetragen. Nacherbfolge tritt ein: Bei Wiederheirat Vorerbe, Einzug Freundin in Haus des Vorerben, Tod des Vorerben. Nacherbe ist eines von 3 gemeinsamen Kindern.
Nacherbe stirbt, Vorerbe stirbt einige Monate später. Vorerbe wird lt. Erbschein kraft Gesetzes von 2 restl. Kindern beerbt. Nacherbe wird vom Vorerben und 2 restl. Geschwistern kraft Gesetzes beerbt (Erbschein). 2 restl. Kinder beantragen Eintragung Erbfolge nach Erbschein Vorerbe.
Im gemeinschaftl. handschr. Testament von Vorerbe und dessen Ehefrau ist gegenseitige Alleinerbeneinsetzung sowie Vor- und Nacherbfolge bestimmt. Weiter:
"Falls eines der 3 Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteil verlangt, soll es nach Tod des Längerlebenden nur Pflichtteil erhalten"
Im Nachlaßprotokoll steht "Für die Erbfolge ist die Verfügung von Todes wegen nicht maßgebend"
Könnte nicht die Nacherbfolge eingetreten sein (Einzug einer Freundin), bevor der Nacherbe gestorben ist? Und kann/muss ich dem Erbschein trauen, auch wenn von der Pflichtteilsstrafklausel nichts gesagt wird?