Vorgelegt wird ein "Kaufvertrag(Auseinandersetzungsvertrag)" mit Auflassung über ein Grundstück.
Im Grundbuch ist E als Eigentümerin des Grundstücks eingetragen.
Nach den Angaben der Erschienenen A, B und C ist E verstorbenund von Ihnen beerbt worden.
A handelt aufgrund einer vorliegenden postmortalen General- undVorsorgevollmacht "für den Nachlass der E" und erklärt die Auflassung desGrundstücks auf B, der hierfür einen Kaufpreis in Höhe von 50.000,00 EUR zubezahlen hat.
Vorgelegt wird weiter eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Nicht vorgelegt wird ein Negativattest der Gemeinde über dieNichtausübung des Vorkaufsrechts.
Wenn der von den Erschienenen vorgebrachte Sachverhalt zutrifft,ist ein solches Negativattest der Gemeinde auch nicht erforderlich.
Kann ich dem Vortrag der Beteiligten glauben oder muss ich einenErbnachweis bzw. ein Negativattest verlangen?