Hallo ihr Lieben
Ich hab mal wieder ein Problem und hoffe auf eure Hilfe.
Folgender Fall:
Im Grundbuch ist eine GbR bestehend aus den Eltern M und V und den Söhnen A und B als Eigentümer eingetragen. Der Vater V steht inzwischen unter Betreuung. Betreuer ist der Sohn B.
Dem GBA wird eine Berichtigungsbewilligung vorgelegt, laut der V seinen Gesellschaftsanteil bereits 2014 an B abgetreten hat. Dies soll nun im Grundbuch verlautbart werden. Unterschrieben haben M, A und B. B hierbei sowohl für sich selbst als auch als gesetzlicher Vertreter des V.
Meines Erachtens ist der Betreuer gemäß §§ 1908 i Abs. 1, 1795 Abs. 2, 181 BGB von der Betreuung ausgeschlossen und es bedarf eines Ergänzungsbetreuers, § 1899 Abs. 4 BGB, plus betreuungsgerichtlicher Genehmigung, MüKoBGB/Kroll-Ludwigs BGB § 1821 Rn. 9.
Der Notar argumentiert nun, dass es sich ja aber lediglich um eine gleichgerichtete Erklärung handelt, sodass § 181 BGB nicht greifen könne. Außerdem wurde der Anteil ja bereits vor Anordnung der Betreuung übertragen.
Wie ist eure Meinung?