Hallo zusammen,
ich habe eine Zwangssicherungshypothek über knapp 160.000,00 € wirksam gemäß § 131 ff. InsO angefochten und mir liegt von diesem Gläubiger nun eine Löschungsbewilligung in grundbuchmäßiger Form vor. Wer trägt nun die Löschungskosten für die Löschung im GB im Rahmen des nun anstehenden Grundstücksverkaufs? Kann der IV diese Kosten auch vom Sicherungshypothekengläubiger verlangen?