Reallast - wie bezeichnen im GB?

  • Hallo zusammen,
    bewilligt ist die Eintragung eine Reallast mit folgendem Inhalt:
    monatliche Geldrente von 500,-- Euro bis ein Gesamtbetrag von
    175.000,-- Euro gezahlt ist. Nach dem Ableben der Berechtigten
    ist die Geldrente an die Erben fortzuzahlen bis die 175.000,-- Euro.
    gezahlt sind.
    Würdet Ihr eine Befristung oder Bedingung mit in den Eintragungstext
    nehmen?

  • Ich würde zur Bedingung (zukünftiges, ungewisses Ereignis) greifen, da es nicht sicher ist, dass die 175.000 Euro letzlich auch vollständig bezahlt werden.

  • Ich würde zur Bedingung (zukünftiges, ungewisses Ereignis) greifen, da es nicht sicher ist, dass die 175.000 Euro letzlich auch vollständig bezahlt werden.


    Ich sehe hier eher eine Befristung.
    Wenn monatl. die 500,00 EUR bezahlt werden ist es nicht ungewiss, dass die 175.000 EUR irgendwann mal erreicht werden - die Frage ist nur wann (bspw. wegen Zahlungsverzögerungen).

  • Ich seh da im Moment noch gar nichts.

    Nur eine vererbliche Reallast.

    Wenn das Recht bedingt oder befristet oder was auch immer sein soll muss das bei mir schon klarer formuliert werden.


  • Wenn das Recht bedingt oder befristet oder was auch immer sein soll muss das bei mir schon klarer formuliert werden.

    Sehe ich genauso. Ich dachte jedoch, dass es vorliegend um die Bedingung/Befristung der Leistungspflicht geht.


  • Wenn das Recht bedingt oder befristet oder was auch immer sein soll muss das bei mir schon klarer formuliert werden.

    Sehe ich genauso. Ich dachte jedoch, dass es vorliegend um die Bedingung/Befristung der Leistungspflicht geht.


    Also eine Klarstellung kann man bestimmt mal verlangen. Kannst ja mal blöd rausschreiben, ob das eine Bedingung/Befristung der Reallast darstellen soll. Aber nur weil hier nicht ausdrücklich das Wort Bedingung/Befristung fällt, würde ich diese keinesfalls ignorieren.

    Sobald die 175.000 Euro abbezahlt sind, fehlt es ja auch an der abzusichernden, wiederkehrenden Leistung und damit der Grundlage der Reallast.

    Im Übrigen bleib ich bei der Bedigung, da ich es nicht als sicher sehe, dass die 175.000 Euro irgendwann vollständig gezahlt werden. Unter Umständen kann man hier aber auch wieder beides vertreten, wie etwa beim "Tod" eines Berechtigten.


  • Sobald die 175.000 Euro abbezahlt sind, fehlt es ja auch an der abzusichernden, wiederkehrenden Leistung und damit der Grundlage der Reallast.

    Aber anders als die Hypothek, ist die Reallast nicht akzessorisch. Auf die Grundlage kommt es daher nicht an.


    Im Übrigen bleib ich bei der Bedigung, da ich es nicht als sicher sehe, dass die 175.000 Euro irgendwann vollständig gezahlt werden. Unter Umständen kann man hier aber auch wieder beides vertreten, wie etwa beim "Tod" eines Berechtigten.

    Mag sein, dass man es vorliegend so oder so sehen kann. Der Tod ist jedoch keine Bedingung, da es sich (noch) nicht um ein ungewisses Ereignis handelt. :D

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