Angaben Felder C bis G - AsylbLG

  • Ich hab einen mit anwaltlicher Hilfe ausgefüllten Antrag auf BerHi vorliegen. Die Felder C bis G sind unter Verweis auf Leistungen nach dem AsylbLG nicht ausgefüllt.
    Nun gilt die Vereinfachung laut Formular ja nur bei Leistungen nach dem SGB XII.

    Würdet ihr zwischenverfügen oder erteilen? Dass es ein Girokonto gibt, ist aus dem Bewilligungsbescheid ersichtlich.

  • Ich halte das Formular für eindeutig und bestehe auf vollständig ausgefüllten Antrag nebst Belegen, sofern nicht SGB. Das i.d.R. sich keine Überraschungen bieten, ist eine andere Sache.
    Ich hab schon Pferde kotzen sehen...

  • Die Befreiung gilt nur bei Leistungen nach SGB XII, wobei auch hier eine andere Anordnung durch das Gericht erfolgen kann.

    In allen anderen Fällen ist das Formular vollständig auszufüllen und die entsprechenden Belege sind beizufügen.

  • Bei mir ist immer ALLES auszufüllen. Insoweit ordnet das Gericht das grundsätzlich an.
    Und wenn mir etwas komisch vorkommt, an EIDES STATT zu versichern.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Die Leistungen nach dem AsylbLG ähneln denen nach SGB XII so stark, dass ich ein Ausfüllen der Felder C bis G nur in Ausnahmefällen verlangt habe.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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