Hallo,
folgender Fall: Die Erblasserin ist am 18.07.2017 in Deutschland verstorben. Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte sie in Deutschland.
Sie ist kroatische Staatsangehörige. Ihren Ehemann (ebenfalls kroatischer Staatsangehörige) hat sie am 21.8.2003 in Kroatien geheiratet.
Aus einem Grundbuchauszug ergibt sich, dass sie dort in Errungenschaftsgemeinschaft nach kroatischem Recht eingetragen sind.
Die Eheleute haben zwei gemeinsame Kinder.
Ein Testament hat die Verstorbene nicht hinterlassen.
Anzuwenden ist deutsches Erbrecht (Art. 21 EU-ErbVO), oder? Das Güterrecht richtet sich doch aber nach Art. 14, 15 EGBGB nach der Staatsangehörigkeit, also nach kroatischem Recht, oder?
Wie verhält sich das nun mit den Quoten? Nach deutschem Erbrecht erhält der Ehegatte 1/4 (und kein Zugewinnausgleich, da keine Zugewinngemeinschaft, oder?). Nach kroatischem Recht würde der Ehegatte 1/3 (= Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen oder?) erhalten. Richtet sich das jetzt nach deutschem oder kroatischem Recht? Hat der Güterstand da überhaupt etwas mit zu tun?
Irgendwie bin ich gerade verwirrt..