Internationales Erbrecht Kroatien

  • Hallo,

    folgender Fall: Die Erblasserin ist am 18.07.2017 in Deutschland verstorben. Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte sie in Deutschland.
    Sie ist kroatische Staatsangehörige. Ihren Ehemann (ebenfalls kroatischer Staatsangehörige) hat sie am 21.8.2003 in Kroatien geheiratet.
    Aus einem Grundbuchauszug ergibt sich, dass sie dort in Errungenschaftsgemeinschaft nach kroatischem Recht eingetragen sind.
    Die Eheleute haben zwei gemeinsame Kinder.

    Ein Testament hat die Verstorbene nicht hinterlassen.

    Anzuwenden ist deutsches Erbrecht (Art. 21 EU-ErbVO), oder? Das Güterrecht richtet sich doch aber nach Art. 14, 15 EGBGB nach der Staatsangehörigkeit, also nach kroatischem Recht, oder?
    Wie verhält sich das nun mit den Quoten? Nach deutschem Erbrecht erhält der Ehegatte 1/4 (und kein Zugewinnausgleich, da keine Zugewinngemeinschaft, oder?). Nach kroatischem Recht würde der Ehegatte 1/3 (= Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen oder?) erhalten. Richtet sich das jetzt nach deutschem oder kroatischem Recht? Hat der Güterstand da überhaupt etwas mit zu tun?
    Irgendwie bin ich gerade verwirrt..

  • Anzuwenden ist deutsches Erbrecht (Art. 21 EU-ErbVO), oder?
    Ja
    Das Güterrecht richtet sich doch aber nach Art. 14, 15 EGBGB nach kroatischem Recht, oder?
    Würde ich nach dem SV so sehen. Hatte in einer Übersicht zwar den Hinweis gefunden, dass das kroatische Güterstatut wandelbar sei, aber keine näheren Angaben. Dazu s. aber OLG Nürnberg vom 03.03.2011, FamRZ 2011, S. 1509, danach verbleibt es beim kroat. Güterstand.
    Wie verhält sich das nun mit den Quoten? Nach deutschem Erbrecht erhält der Ehegatte 1/4

    Ja, das wäre auch mein Ergebnis. Aber vielleicht würde ich wegen der Wandelbarkeit noch mal suchen, um das genauer prüfen zu können.

  • Danke :)
    Also würde ich einen Erbschein mit folgenden Quoten erteilen:
    Ehegatte: 1/4
    Kinder: je 3/8

    Sieht das noch jemand so?

    Der Ehegatte hat jetzt, entgegen der Eintragung im Grundbuch, angegeben in Zugewinngemenschaft gelebt zu haben.
    Kann das sein? Hat jemand allgemein Tipps wo ich solche Sachen nachlesen kann? Bin absoluter Anfänger auf dem Gebiet.

  • Danke :)
    Also würde ich einen Erbschein mit folgenden Quoten erteilen:
    Ehegatte: 1/4
    Kinder: je 3/8

    Sieht das noch jemand so?

    Der Ehegatte hat jetzt, entgegen der Eintragung im Grundbuch, angegeben in Zugewinngemenschaft gelebt zu haben.
    Kann das sein? Hat jemand allgemein Tipps wo ich solche Sachen nachlesen kann? Bin absoluter Anfänger auf dem Gebiet.

    Könnte ne Rechtswahl getroffen sein. Das muss m.E. der Antragsteller genauer angeben - beweisen.
    Ich helfe mir in diesen Fällen- so die Erben damit einverstanden sind- mit einem quotenlosen Erbschein. Dazu gibts nen umfangreichen anderen Thread.

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