Ich denke das ergibt sich aus dem Folgesatz. Selbstverständlich ist die Wohlverhaltensperiode für den Treuhänder aus finanzieller Hinsicht wenig ergiebig, allerdings das Konzept der Querfinanzierung in Insolvenzverfahren kaum neu. Wird die Aufgabe dabei so gesetzestreu wie minimalistisch wahrgenommen wie von Jaime geschildert - Aktenlagerung und ein Handgriff im Jahr (Arbeitszeit drei Minuten) - sprich: Der Schlussbericht, größtenteils aus einer Konserve gefertigt ist die einzige Tätigkeit während der gesamten Wohlverhaltensperiode, sehe ich sie allerdings auch nicht außerhalb des Verhältnisses.
Dir ist aber bewusst, dass der Bilderbuch-Schuldner, der von sich aus jeden Einkommensnachweis übersendet und jede Änderung seiner tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilt und der andererseits auch nicht davon ausgeht, dass sein Treuhändler als allgemeiner Lebens- und insbesondere Rechtsberater dienen würde, da er ja schliesslich Rechtsanwalt ist und eine Vergütung erhält, nicht so häufig vorkommt, wie das vielleicht wünschenswert wäre, oder?