Fiskuserbrecht vor der DDR

  • Hallo,

    Kann mir jemand sagen, für wen ich Fiskuserbrecht feststelle, wenn nicht der Bund oder die DDR Erbe sein kann weil der Fall viel zu alt ist?
    Hat vlt schon mal jemand eine Übersicht erstellt?

    Danke

  • Urfassung von § 1936 BGB:

    "Ist zur Zeit des Erbfalls weder ein Verwandter noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden, so ist der Fiskus des Bundesstaats, dem der Erblasser zur Zeit des Todes angehört hat, gesetzlicher Erbe. Hat der Erblasser mehreren Bundesstaaten angehört, so ist der Fiskus eines jeden dieser Staaten zu gleichem Antheile zur Erbfolge berufen. War der Erblasser ein Deutscher, der keinem Bundesstaat angehörte, so ist der Reichsfiskus gesetzlicher Erbe."

    Könnte also sogar eine Rolle spielen, ob der Erblasser Bayer oder Preusse war.:cool:

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