Hallo zusammen,
habe hier ein Verfahren, in dem der VU wegen Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde (21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, 27 StGB). Kann mir jemand sagen, ob diese Entscheidung zum KBA mitgeteilt werden muss und wenn ja, wie genau? Auch über Mitteilung TKZ A15 ohne FV/FEE, wie wenn er unmittelbar (ohne Beihilfe) hierzu verurteilt worden wäre? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, finde jedoch auch nichts, das meine Vorstellung bestätigt
Vielen Dank vorab und Gruß