Haftungsanteil Kindertagesstättengebühr privilegierte Pfändung

  • Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen vorliegen. Grundlage ist ein Versäumnisurteil in welchem der Kindsvater verpflichtet wurde einen Haftungsanteil der Kindertagesstättengebühr zu zahlen.

    Soweit ich bereits gelesen habe, hat der BGH entschieden, dass der Beitrag zur KiTa nicht im Unterhalt enthalten ist und der Anspruch gesondert besteht.

    Jetzt meine Frage, ist der Beitrag zur KiTa als Unterhalt anzusehen, sodass ich eine privilegierte Pfändung beschließe oder kann nur in den normalen Grenzen gepfändet werden?

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