So kurz vor dem WE kommt mir doch tatsächlich noch ne doofe Sache auf den Tisch. Bitte habt Nachsicht, bin erst seit 4 Wochen wieder im "Amt des Zivilrechts" unterwegs.
Könnt ich mich kurzen Verfahrensgang erläutern: möchte keinen Fehler machen:
Anwalt stellt Antrag gem.11 RVG. Beklagter wird angehört. Erhebt keine Einwendungen. Mein Vorgänger macht am 05.12.2017 den Beschluss. Am 21.12.2017 geht eine sofortige Beschwerde des Beklagten ein-Begründung soll noch kommen---bis heute 26.1.18 liegt keine Begründung vor.
wie genau muss ich jetzt verfahren ? habe dem Anwalt die sofortige Beschwerde mal zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt. eine Begründung ist ja bei einer Beschwerde nicht notwendig. bin jetzt total verunsichert.
danke euch schon mal