Urkundenverwahrendes Amtsgericht

  • Als Urkundenverwahrendes Amtsgericht in Ba-Wü haben wir Erbverträge an das Nachlassgericht zu übersenden.
    Wie erfolgt die Resterledigung beim Amtsgericht ?
    a) muss eine begl. Abschrift des Erbvertrags zurückbehalten werden ? Wo lege ich diese ab ?
    b) muss die Übersendung des Erbvertrags in den Übergabeverzeichnissen eingetragen werden ?
    c) muss eine extra Empfangsbescheinigung vom Nachlassgericht ausgestellt werden ?
    d) wie erfogt die Eintragung der Übersendung im ZTR ?

  • a) ja und Ablage dann bei den anderen verwahrten Urkunden (einsortieren)
    b) davon gehe ich aus, damit nachvollzogen werden kann, wo die Urkunde geblieben ist
    c) ja, damit du weißt, dass die Urkunde angekommen ist und unter welchem Aktenzeichen das Nachlassverfahren geführt wird
    d) das müsste sich aus der Sterbefallmitteilung ergeben, was da weiter verfolgt werden kann, ich meine: Übersendung der Urkunde. Macht bei uns die SE, daher weiß ich es nicht genau. Und das Nachlassgericht muss den Empfang im ZTR bestätigen

  • Als Urkundenverwahrendes Amtsgericht in Ba-Wü haben wir Erbverträge an das Nachlassgericht zu übersenden.
    Wie erfolgt die Resterledigung beim Amtsgericht ?
    a) muss eine begl. Abschrift des Erbvertrags zurückbehalten werden ? Wo lege ich diese ab ?
    b) muss die Übersendung des Erbvertrags in den Übergabeverzeichnissen eingetragen werden ?
    c) muss eine extra Empfangsbescheinigung vom Nachlassgericht ausgestellt werden ?
    d) wie erfogt die Eintragung der Übersendung im ZTR ?

    Haben wir auf den Notariaten doch auch nicht anders gemacht. Deshalb irritiert mich Deine Frage schon etwas. Oder hast Du bis zum 31.12.2017 auf keinem Notariat gearbeitet, im dem Urkunden der "Altnotare" verwahrt wurden?

    zu a):
    Klar behalte ich eine beglaubigte Abschrift des Erbvertrags zurück, wenn ich das Original an das Nachlassgericht versende. Die beglaubigte Abschrift wird anstelle der Urschrift in die Urkundensammlung des nunmehr vom Amtsgericht verwahrten Notariats einsortiert.

    Einzige Änderung zum Notariat: Es handelt sich um ein Verfahren -einzutragen in forumSTAR unter AR als Urkundsgeschäft mit Zuständigkeit der Serviceeinheit- für das die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (und nicht die Bezirksnotare/Notarvertreter/Rechtspfleger) zuständig sind.

    zu b):
    Nein. Die Übergabeverzerichnisse stellen den Stand am 31.12.2017 dar. Und wenn Du nun 2018 eine Urkunde an ein Nachlassgericht versendest, hat das in den Übergabeverzeichnissen (Stand: 31.12.2017) nichts mehr zu suchen. Zumal Du ja -wie in lit. a) ausgeführt- anstelle der Urschrift eine beglaubigte Abschrift verwahrst.

    zu c):
    Das Empfangsbekenntnis kommt über das ZTR. Eine besondere Empfangsbescheinigung wird -zumindest von uns als Nachlassgericht -auch wenn vom übersendenden Amtsgericht gewünscht- nicht mehr erteilt. Haben wir aber auch vor dem 31.12.2017 nicht anders gehandhabt. Es ist ja zum 1.01.2018 keine Änderung an der Verfahrensweise eingetreten.

    zu d):
    Elektronisch über das Internet im ZTR -wie auch vor dem 31.12.2017 in damaliger Zuständigkeit der Notariate-.

    Wie gesagt, außer dass nunmehr das Ganze in forumSTAR als Verfahren im AR im Urkundenbereich mit Zuständigkeit der Serviceeinheit, d.h. der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle-, eingetragen und durch die Serviceeinheit (Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) zu erledigen ist, hat sich zum Verfahren bis zum 31.12.2017 nichts geändert.

    Verzeih mir deshalb meine Irritation. Was habt Ihr auf Deinem Notariat bis zum 31.12.2017 mit solchen Verfahren gemacht? Oder soll ich besser fragen: nicht gemacht?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!