keine PKH bei Räumungsklage

  • Hallo,

    wir habe bedingte Räumungsklage eingereicht. Das Gericht hat die PKH abgelehnt mit folgenden Begründungen:

    1. die nicht gezahlte Miete, welche ja Grund für die Räumungsklage ist, wird dem Mdt. als Einnahme (obwohl sie wirklich nicht kommt) angerechnet.

    2. der Wert des Grundstücks wird als Vermögen angesehen

    Ist das wirklich so okay?

  • Das mit dem Einkommen hätte ich so nicht gemacht, ich habe bisher nur Ansprüche berücksichtigt, die tatsächlich auch bezahlt werden.
    Hinsichtlich des Grundstücks kommt es darauf an: Wenn das nicht ein selbstgenutztes Hausgrundstück in angemessener Größe ist (vermutlich eher kein Fall eines angemessenen Hausgrundstücks im Sinne von § 90 SGB XII da wenigstens ein Teil vermietet wird), wäre es nach §§ 115 ZPO, 90 SGB X fällig (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2012 – II-2 WF 249/11). Praktisch wird es oft so gehandhabt, dass bei einem einzusetzenden Grundstück zunächst PKH bewilligt wird. Der PKH Partei wird dann gleich eine Einmalzahlung angeordnet und auferlegt, das Grundstück innerhalb einer gewissen Frist zu verwerten (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 05. November 2013 – 17 WF 223/13 -).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!