Hallo zusammen!
Ich habe folgenden Fall und weiß leider nicht weiter: Die Ehe des Betreuten wurde am 29.11.2016 geschieden. Nun fordert die Ex-Frau einen Zugewinnausgleich. Der Betreuer hat Korrespondenz mit der Anwältin der Frau geführt. Die Vereinbarung soll nun betreuungsgerichtlich genehmigt werden. Vereinbart wurde, dass der Betreute eine Zahlung in Höhe von 150.000 Euro leisten muss (Zugewinnanspruch). Zunächst soll eine Anzahlung in Höhe von 20.000 Euro aus einer ausgezahlten Lebensversicherung erfolgen.
Stellt diese Vereinbarung einen Vergleich im Sinne von § 1822 Nr. 12 BGB dar? Oder ergibt sich das Erfordernis einer Genehmigung aus einem anderen Genehmigungstatbestand? Genügt hier grundsätzlich der Schriftwechsel zwischen Anwältin und Betreuer? Wenn ja, wie wäre dann die Genehmigung bestimmt genug bezüglich dieser expliziten "Vereinbarung" am besten zu formulieren?
Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar!