Serviceeinheit unterschreibt Grundbuchberichtigung

  • Guten Morgen!
    Leider habe ich mit der Suchfunktion nichts Vergleichbares gefunden... Gestern nachmittag kommt meine Serviceeinheit zu mir und erzählt mir völlig aufgelöst, dass sie - aus Versehen - eine Grundbuchberichtigung eingetragen hat!!!

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, das zu korrigieren???

    Danke schon jetzt für eure Hilfe!

  • Ja, mit Solum Star.

    Sie hatte die Grundbuchberichtigung (Erbfolge) in Abteilung I wohl schon vorbereitet und hat dann noch eine Fortführungsmitteilung erledigen wollen...F8 gedrückt - und zack, alles war im Grundbuch...

  • Die Eintragung ist zu röten und vom Rechtspfleger komplett neu einzutragen. Hier ist das auch schon aus Versehen passiert, weil die Geschäftsstelle an den vom Rechtspfleger bereits vorbereiteten Fall "rangekommen" ist. Eine Vorbereitung von rechtspflegerischen Eintragungen durch die Geschäftsstelle ist hier unbekannt.

  • Im Rechtssinne ist das eine "Nichteintragung", weil sie nicht vom Rechtspfleger veranlasst wurde. Die Lösung hat Kai bereits dargestellt.

    Aber wie ist es überhaupt möglich, dass die Geschäftsstelle an so etwas "rankommt"? So etwas muss das Programm doch zuverlässig unterbinden.

  • So etwas muss das Programm doch zuverlässig unterbinden.


    :wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach:
    Wir können von Glück sagen, dass es noch keinen massiven Angriff auf die elektronisch geführten Grundbücher und Register gegeben hat. Der Sicherheitsstruktur von SolumStar (und allen anderen Justizprogrammen) traue ich nicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Eine Vorbereitung von rechtspflegerischen Eintragungen durch die Geschäftsstelle ist hier unbekannt.

    Das Vorverfügen gibt es bei einigen Gerichten, das hat etwas mit der Eingruppierung bei den Angestellten zutun. Der Lösung von Kai stimme ich zu.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Ist mir auch schon untergekommen. Die Übernahme durch einen UdG von vorbereiteten Eintragungen,
    für die der Rechtspfleger zuständig ist, ist tatsächlich möglich
    (ich werde aus leicht nachvollziehbaren Gründen aber nicht darstellen, wie).

    Bei dieser "feindlichen Übernahme" erscheinen allerdings mehrere Warnhinweise,
    die jeweils mit "JA" bestätigt werden müssen.
    Wenn der UdG die Warnungen jedoch ignoriert, bzw. nicht versteht,
    passiert genau das oben Beschriebene.

    Im Übrigen wurde dann auch nicht die goldene Regel beachtet (gilt auch für Rpfl.),
    dass vor einer Freigabe IMMER mit der "TAB"-Taste dass gesamte Grundbuchblatt auf weitere/unerwünschte Bausteine durchsucht werden sollte.
    Gegen bewusstes Fehlverhalten ist jedoch kein Programm gefeit.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Wenn so etwas möglich ist, erfüllt das Programm nicht einmal die Mindest(sicherheits)standards, die man berechtigterweise von einem solchen Programm erwarten muss.

    Alle früheren Beteuerungen, dass dieses oder jenes "natürlich" nicht passieren könne, haben sich als Humbug erwiesen, wie bei anderen Programmen halt auch. Dabei ist der Aspekt der Sicherheit immer eines der Hauptargumente für die Einführung dieser Programme gewesen.

  • Warum sollte das nicht gehen?
    D. UdG muss ja auch die FNs und (reinen) Namensberichtigungen und einfachen Ersuchen machen können.
    Wenn ich jetzt eine Rpfl. Eintragung vorbereitet hab und das Ding dann doch nochmal wegen Anschreiben oder so auf ergänzen stelle und dann wird zwischendurch weil's garde daliegt ein FN oder so vollzogen wird dann ist meine vorbereitete Eintragung eben mitfreigegeben worden.
    Da es ja auch grdsl. die Funktionalität gäbe, dass SE vorbereitet und Rpfl. "nur" noch prüft und freigibt dann wird man sich sicher nicht die Mühe gemacht haben den umgekehrten Weg programmseitig zu verschließen.

    Dürfte ja nun kein Problem sein das Ding zu röten und die Eintragung zu wiederholen oder zumindest die sichtbare Unterschrift zu bereinigen.

    Dass Automation und Abkehr von vier (oder auch mehr) Augenprinzip grdsl. Fehlerquoten eher befördert als verhindert dürfte in einem Nicht-Standard-Fall-Alltag klar sein.

  • Solumstar HAT Sicherheitsfunktionen.
    So darf ein UdG wg. seiner Freigaberechte keinen Rpfl.- oder Grundbuchführerfall übernehmen.
    Aber es gibt eben auch eine Möglichkeit, dieses Sicherheitsfeature zu umgehen
    (dann allerdings unter Ignorierung sämtlicher Warnhinweise).
    Und gegen Dummheit oder Ignoranz kämpfen selbst Götter vergeblich.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • ... oder zumindest die sichtbare Unterschrift zu bereinigen.

    Dann kann mans sich aber auch sparen, da der abgebildete Name nicht die rechtlich verbindliche Unterschrift darstellt, sondern die auf dem Server hinterlegte Freigabekennung. Deswegen ist der Eintrag zu röten und nochmal vom Rpfl. zu fertigen.

  • Irrtum.
    Gem. § 129 Abs. 1 S. 1 GBO ist Grundbuch i.S. der GBO ist immer noch das mittlerweile elektronisch gespeicherte Abbild des Grundbuchblattes und Eintragung ist das womit das Bild übermalt wurde.
    Vgl. auch Kommentar:
    Weitere Voraussetzung des Wirksamwerdens ist, dass die Eintragung auf Dauer, inhaltlich unverändert und in lesbarer Form wiedergegeben (dh auf dem Bildschirm eingesehen bzw. ausgedruckt, § 79 Abs. 1, Abs. 2 GBV) werden kann.
    (BeckOK GBO/Kral GBO § 129 Rn. 3, beck-online).
    Die Metainformationen des Eintragungsbildes sind nicht Bestandteil der Grundbucheintragung.

  • Zudem heißt in diesem Zusammenhang das Zauberwort "Spezialistensystem", das Programm darf -was Cromwell ja auch immer fordert- davon ausgehen, daß der Anwender grundsätzlich weiß, was er tut. Und gegen einen Typen, der alle Warnungen wegklickt, hilft keine Programmsicherheit.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ja mei so als ob, so Eintragungsunfällchen (da halt eben anderer Art) zu Papierschreibzeiten nicht auch zur genüge passiert wären, .... ist doch alles zu berichtigen.
    Von wegen Spezialisten :cool: waren die Kollegen vor 100 Jahren auch schon nicht.

    Aber die Leute gleich wegen Dummheit und Ignoranz zu verdammen geht da schon zu weit.
    Da hat halt einer über eine Eintragung drübergetabst. Passiert halt. (vor allem bei ganz toller blauer Schrift auf blaugrauem oder weißen Grund!)

    Die Warnungen sind überdies auch keine Meisterleistung, wenn man bedenkt worüber man unnötigerweise überall drübertabsen muss.

    Die einzige echte Warnung ist die beim "Rücksetzen", weil so ein Kasper diesen Menüpunkt gleich unter den Menüpunkt alle Speichern gesetzt hat.

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