Guten Morgen zusammen,
Bei mir pfändet die Unterhaltsvorschusskasse wegenübergegangenen Rückständen.
Die Schuldnerin hat lediglich 1 Kind.
Nun muss ich doch bei der Festsetzung des pfandfreienBetrages das Kind berücksichtigen oder?
Da es ja der UVK vorgeht, müsste ich ja eigentlich einenfesten Betrag festsetzen oder irre ich mich? Nun weiß ich jedoch gar nicht wieviel Unterhalt der Schuldner zu leisten hätte bzw. leistet.
Oder wird lediglich ein Mehrbetrag von ½ festgesetzt? Aberdas empfinde ich als seltsam, da ja die UVK kein weiteres Kind ist.
Ich tue mich da mit dem Mehrbetrag echt schwer und hoffemir kann jemand weiterhelfen.