In den Grundbüchern der Wohnungen einer WEG (5 Mehrfamilienhäuser) ist eine b.p. Dienstbarkeit zugunsten eines Wärmelieferanten eingetragen. Die Heizungsanlage des jeweiligen Hauses wird durch ihn betrieben.
Die Dienstbarkeit soll nun gelöscht werden.
Dazu drei Fragen:
1. ich denke, der Verwalter kann durch Beschluss der WEG dazu ermächtigt werden den Löschungsantrag für alle Eigentümer zu stellen (mit einer beglaubigten Kopie des Beschlussprotokolls für den Antrag), richtig?
2. wie werden die Gerichtskosten für die Löschung ermittelt?
3. vermutlich werden die Kosten für jedes Grundbuchblatt einzeln erhoben, können diese gebündelt bei dem Verwalter angefordert werden?
Zum Wert habe ich nur OLG Stuttgart 8 W 497/02 gefunden. Für die Löschung dann 1/2 Gebühr?
Es grüßt Euch grübelnd
Eure Nanny