Ich habe hier einen Antrag zu dem ich nichts passendes im Forum gefunden habe.
Ein in Deutschland lebender Volljähriger (geb. 1997) beantragt sich selbst als Kindergeldberechtigten zu bestimmen.
Die Eltern des Antragstellers wohnen im Ausland (Kosovo) und der Antragsteller wohnt hier mit seiner Ehefrau.
Das Jobcenter meinte nun zu ihm, dass er bei der Familienkasse einen Antrag auf Kindergeld stellen soll. Die Familienkasse hat ihm wiederum mitgeteilt, dass von dort nicht festzustellen ist wer in seinem Fall Kindergeldberechtigt ist und hat ihn an das Familiengericht verwiesen.
Da ich mich im Kindergeldrecht absolut nicht auskenne, frage ich mich ob ich den Antragsteller überhaupt selbst zum Kindergeldberechtigten bestimmen kann oder vllt dessen Ehefrau???
Muss ich die im Kosovo lebenden Eltern anhören?
Vielen Dank für eure Hilfe!!