Der im Grundbuch eingetragene Eigentümer E bewilligt und beantragt die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für die Stadt, die den Vertrag mit unterzeichnet und mit Ihrem Siegel versehen hat. Im Grundbuch ist zulasten des betreffenden Grundstücks ein Sanierungsvermerk eingetragen.
Kann man in der Mitwirkung der Stadt eine konkludente Erteilung der nach § 144 Absatz 2 Ziffer BauGB erforderlichen Genehmigung sehen oder muss diese separat erteilt und somit angefordert werden?