Ich habe momentan folgenden Fall auf dem Tisch:
- 1998 haben die Geschwister einen Erbvertrag errichtet
- 1999 wurde der Erbvertrag in einer öffentlichen Urkunde widerrufen, weitere Verfügungen wurden nicht getroffen
Meine Frage: Ist die Aufhebung auch zu eröffnen? Hierüber besteht an meinem Gericht Streit.
Im Forum hier habe ich nur relativ alte Fälle gefunden.
Wenn man sich dafür entscheidet die Aufhebung nicht zu eröffnen,versendet man ja lediglich den ursprünglichen Erbvertrag an die Beteiligten.
Dann können sie ja gar nicht wissen, dass sich die Erbfolge nicht nach diesem Erbvertrag richtet.
Die gleiche Frage stellt sich mir auch bei einem reinen Widerrufstestament.