Bestimmtheit Anspruch G

  • Hallo zusammen,

    ich habe den Gläubiger gebeten, nachdem er den Anspruch unter G zunächst ungenau bezeichnet hatte (Ds sind ständige Kunden des Schuldners woraus diese verschiedene Zahlungsansprüche hat), den Anspruch doch zu konkretisieren.

    Nun kam: der Sch bezieht eine Betriebsprämie sowie Ausgleichzulage vom Landwirtschaftsamt, desweiteren bewirtschaftet er auf Abruf die Felder der genannten DS und der Sch verkauft einen Viehbestan an die DS.

    Das ist doch immernoch nicht bestimmt genug oder?

    Ich bin grade etwas hilflos :(

  • Ich denke, das wäre mir auch zu ungenau.

    Ich würde den Gl. auffordern, das Rechtsverhältnis zwischen S und DS näher zu bestimmen. (Werkvertrag, Dienstvertrag..?)
    Und pfändbar ist ja nur das, was aus einem bereits bestehenden Vertrag geschuldet wird. Er kann ja nicht Ansprüche aus vielleicht später mal entstehenden Verträgen pfänden... :gruebel:

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