Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung weiterer Erbbauzinsreallasten

  • Ich habe folgenden Fall:

    Bewilligt und -antragt wird a) die Eintragung einer Erbbauzinserhöhung ( dieser Antrag ist in Ordnung) und b) Vormerkung zur Absicherung des Anspruchs auf Eintragung weiterer Erbbauzinsreallasten.
    Sehe ich es richtig, dass u. a. Voraussetzung für den Vollzug des Antrages zu b) ist, das der Anspruch nach Inhalt, Art und Umfang bestimmbar ist?
    Weder aus der jetzt vorliegenden Bewilligung noch aus dem damaligen Erbbaurechtsvertrag ist diesbezüglich irgendetwas ersichtlich.

    Danke.

  • Guck mal in die Kommentierungen zu § 9 oder § 9a ErbbauRG.

    Ich habe hier dazu was gefunden:

    MüKoBGB/Heinemann ErbbauRG § 9 Rn. 64
    MüKoBGB/Heinemann ErbbauRG § 9a Rn. 14
    BeckOK BGB/Maaß ErbbauRG § 9 Rn. 10
    Grziwotz in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 9 ERBBAURG Rn 14

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